Hinweise zu Ihrer Bewerbung
Sie möchten sich bei der Stadt Osnabrück bewerben? Darüber freuen wir uns! Hier bekommen Sie einige Hinweise, wie das am besten gelingt.
An welchen Ansprechpartner richte ich meine Bewerbung?
Wenn Sie sich bei uns bewerben und hierfür ein Bewerbungsschreiben formulieren, können Sie dieses an einen der Ansprechpartner richten, den Sie in der Stellenanzeige finden.
Alternativ empfehlen wir Ihnen die Formulierung "Sehr geehrte Damen und Herren..." zu verwenden.
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Was bedeuten die Angaben bei der Vergütung?
Die Stadt Osnabrück ist ein kommunaler Arbeitgeber und daher unter anderem hinsichtlich der Vergütung an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) gebunden.
Die angegebene Entgeltgruppe (EG) gibt Ihnen einen Hinweis auf Ihren möglichen Verdienst. Über die Tabelle der Entgeltgruppen mit den jeweiligen Verdienstmöglichkeiten können Sie sich zum Beispiel unter www.öffentlicher-dienst.info informieren.
Einzelheiten zu Ihrer Vergütung, u. a. zu der Stufenzuordnung innerhalb der Entgeltgruppe, werden wir zu einem späteren Zeitpunkt, beispielsweise im Kennenlerngespräch mit Ihnen abstimmen.
Die Beamten der Stadt Osnabrück werden nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG) vergütet.
Kann ich mich initiativ bewerben?
Grundsätzlich ja. Allerdings ist die gezielte Bewerbung auf ein aktuelles Stellenangebot erfolgversprechender.
Unsere Stellenangebote in unserem Arbeitgeberportal sind stets aktuell. Neue Stellenangebote werden unmittelbar für Sie sichtbar. Mit anderen Worten: Schauen Sie gerne im regelmäßigen Abstand noch einmal in unsere Stellenangebote, sollten Sie jetzt unter den Angeboten nichts Passendes gefunden haben.
Wie kann ich mich auf das Vorstellungsgespräch vorbereiten?
Sie sind zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden. Zu diesem Termin möchten Sie sich gerne vorbereiten. Informationen zu der Stadt Osnabrück finden Sie dazu unter den folgenden Adressen:
www.bei-der-stadt.de/arbeitgeberin-stadt
www.osnabrueck.de
Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Ihre Ansprechpartner aus der Stellenausschreibung.
Wer wird an dem Gespräch teilnehmen?
An den Vorstellungsgesprächen nehmen in der Regel neben Vertretern/-innen des jeweiligen Fachbereichs auch ein/e Vertreter/-in des Personalrates sowie des Gleichstellungsbüros teil. In einigen Fällen ist auch die Schwerbehindertenvertretung beteiligt.
Wenn Sie sich auf eine Position mit Führungsverantwortung beworben haben, werden Sie an einem strukturierten Auswahlverfahren mit Bestandteilen eines Assessment-Centers teilnehmen. Dieses Verfahren wird von einer Kollegin oder einem Kollegen des Fachbereiches Personal und Organisation geleitet. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihren Ansprechpartnern aus der Stellenanzeige.
Seien Sie also nicht überrascht, wenn Sie einem größeren Kreis gegenübersitzen und denken Sie daran: Alle Beteiligten freuen sich darauf, Sie kennenzulernen und waren selbst einmal in Ihrer Situation. Sie wissen, dass Aufregung zu Vorstellungsgesprächen dazugehört.
Wir freuen uns auf Sie!
Reisekosten
Die Ihnen möglicherweise entstehenden Reisekosten können bedauerlicherweise nicht erstattet werden.